Miet - und Verleihbedingungen

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Miet- und Verleihbedingungen gelten für die Vermietung von Dekorationsartikeln, Schildern, Traubögen, Tischdekorationen, Vasen, Kerzenhaltern, Gläsern, Displays, Etageren und sonstigen Mietgegenständen durch SOLINA Event e.U. an Verbraucher:innen und Unternehmer:innen.

Sie gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SOLINA Event e.U. Soweit in einem individuellen Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese individuellen Vereinbarungen den vorliegenden Miet- und Verleihbedingungen vor.

Individuell angefertigte Produkte, die im Zusammenhang mit dem Mietangebot ausgewählt werden können, insbesondere personalisierte Hochzeitskerzen, Cake Topper oder vergleichbare Anfertigungen, sind Kaufprodukte und keine Mietgegenstände. Für diese gelten die vorliegenden Bedingungen nur, soweit die jeweilige Regelung ihrem Inhalt nach auch auf Kaufprodukte anwendbar ist.

2. Mietanfrage & Vertragsabschluss

Über die Website von SOLINA Event e.U. können Kund:innen gewünschte Mietgegenstände, Mengen, zusätzliche Produkte sowie gegebenenfalls eine Lieferung auswählen und anschließend eine unverbindliche Anfrage übermitteln.

Die Übermittlung einer Anfrage über die Website stellt noch keine verbindliche Buchung oder Reservierung dar.

Eine gegebenenfalls automatisch versendete Eingangsbestätigung bestätigt ausschließlich den Eingang der Anfrage bei SOLINA Event e.U. und stellt ausdrücklich noch keine Annahme, Reservierungs- oder Buchungsbestätigung dar.

Nach Eingang der Anfrage prüft SOLINA Event e.U. insbesondere die Verfügbarkeit der ausgewählten Mietgegenstände, das Veranstaltungsdatum, den gewünschten Mietzeitraum sowie gegebenenfalls die Möglichkeit einer Lieferung.

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung von SOLINA Event e.U., durch die Annahme eines individuellen Angebots oder durch eine sonstige ausdrückliche Vereinbarung zustande.

Maßgeblich für den endgültigen Vertragsumfang sind die in der Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung oder im angenommenen Angebot angeführten Mietgegenstände, Mengen, Kaufprodukte, Zusatzleistungen, Preise und Termine.

3. Verfügbarkeit

Die auf der Website dargestellten Mietgegenstände sind grundsätzlich anfragebar. Die tatsächliche Verfügbarkeit richtet sich nach dem gewünschten Veranstaltungsdatum bzw. Mietzeitraum.

Die Aufnahme eines Artikels in die Mietauswahl und das Absenden der unverbindlichen Anfrage stellen noch keine Reservierung des jeweiligen Artikels dar.

Sollte ein angefragter Mietgegenstand nicht verfügbar sein, informiert SOLINA Event e.U. den/die Kund:in. Nach Möglichkeit kann eine geeignete Alternative angeboten werden.

Sollte ein bereits verbindlich bestätigter Mietgegenstand ausnahmsweise nicht zur Verfügung stehen, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des/der Kund:in unberührt.

4. Mietzeitraum

Der jeweilige Mietzeitraum sowie die vereinbarten Termine für Übergabe, Abholung, Lieferung und Rückgabe ergeben sich aus der Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung, dem Angebot oder einer individuellen Vereinbarung.

Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist nur nach vorheriger Zustimmung von SOLINA Event e.U. möglich.

Kann ein vereinbarter Rückgabetermin nicht eingehalten werden, ist SOLINA Event e.U. unverzüglich darüber zu informieren.

Bei verspäteter Rückgabe können angemessene zusätzliche Mietkosten sowie tatsächlich entstandene Mehrkosten verrechnet werden. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund der verspäteten Rückgabe eine nachfolgende Vermietung beeinträchtigt wird.

5. Mietpreise, Kaufprodukte & zusätzliche Kosten

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anfrage auf der Website dargestellten bzw. im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

Mietpreise beziehen sich auf die jeweils angegebene Einheit, beispielsweise pro Stück oder pro Set. Bei Sets ergibt sich die Anzahl der enthaltenen Gegenstände aus der jeweiligen Produktbeschreibung.

Individuelle Anfertigungen und andere ausdrücklich als Kaufprodukte angebotene Artikel werden gesondert berechnet.

Zusätzliche Leistungen und Kosten, insbesondere Lieferung, Auf- und Abbau oder individuell vereinbarte Leistungen, werden gesondert ausgewiesen, sofern sie nicht bereits im jeweiligen Preis enthalten sind.

Maßgeblich für den endgültigen Preis ist die von SOLINA Event e.U. bestätigte Anfrage bzw. das angenommene Angebot.

6. Kaution

Für Mietgegenstände ist eine Kaution in Höhe von 50 % des gesamten Mietpreises zu hinterlegen.

Der errechnete Kautionsbetrag wird auf die nächsten vollen 10,00 € aufgerundet.

Beispiel: Bei einem Mietpreis von 123,00 € entsprechen 50 % einem Betrag von 61,50 €. Die zu hinterlegende Kaution beträgt daher 70,00 €.

Für die Berechnung der Kaution werden ausschließlich Mietgegenstände berücksichtigt. Kaufprodukte, Lieferkosten und sonstige Zusatzleistungen werden nicht in die Berechnungsgrundlage der Kaution einbezogen.

Die Kaution ist bei Übergabe der Mietgegenstände ausschließlich in bar zu hinterlegen.

Nach vollständiger und sachgemäßer Rückgabe sämtlicher Mietgegenstände wird die Kaution vollständig zurückerstattet.

Bestehen berechtigte Forderungen aufgrund von Beschädigungen, Verlust, übermäßiger Verschmutzung, fehlenden Mietgegenständen oder sonstigen aus dem Mietverhältnis resultierenden Ansprüchen, können diese im gesetzlich zulässigen Umfang mit der Kaution verrechnet werden.

Übersteigen berechtigte Ansprüche den hinterlegten Kautionsbetrag, bleiben weitergehende gesetzliche Ansprüche unberührt.

7. Übergabe der Mietgegenstände

Die Mietgegenstände werden in einem für die vereinbarte Verwendung geeigneten Zustand übergeben.

Der/die Mieter:in hat die Mietgegenstände bei Übernahme auf offensichtliche Beschädigungen, Mängel und Vollständigkeit zu kontrollieren und erkennbare Abweichungen möglichst unverzüglich mitzuteilen.

Insbesondere bei umfangreicheren Vermietungen kann der Zustand und Umfang der Mietgegenstände durch ein Übergabeprotokoll und/oder Fotos dokumentiert werden.

Bereits vorhandene und dokumentierte Gebrauchsspuren stellen keinen vom/von der Mieter:in verursachten Schaden dar.

8. Sorgfältiger Umgang

Die Mietgegenstände sind während der gesamten Mietdauer sorgfältig und entsprechend ihrem vorgesehenen bzw. vereinbarten Verwendungszweck zu behandeln.

Ohne vorherige Zustimmung von SOLINA Event e.U. dürfen Mietgegenstände insbesondere nicht dauerhaft verändert, bemalt, gebohrt, beschriftet, beklebt oder anderweitig bearbeitet werden.

Bei der Verwendung von Kerzen, offenen Flammen, Wärmequellen oder vergleichbaren Gegenständen sind geeignete Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

9. Verwendung im Außenbereich

Mietgegenstände dürfen im Außenbereich nur verwendet werden, wenn sie hierfür geeignet sind oder eine entsprechende Verwendung mit SOLINA Event e.U. vereinbart wurde.

Der/die Mieter:in hat die Mietgegenstände vor ungeeigneten Witterungseinflüssen wie starkem Wind, Sturm, Regen, Feuchtigkeit oder sonstigen Bedingungen zu schützen, die zu einer Beschädigung führen können.

Bei ungeeigneten Witterungsverhältnissen sind empfindliche Mietgegenstände rechtzeitig an einen geeigneten geschützten Ort zu bringen.

10. Beschädigung & Verlust

Beschädigungen oder der Verlust von Mietgegenständen sind SOLINA Event e.U. unverzüglich mitzuteilen.

Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen.

Bei reparierbaren Beschädigungen können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten verrechnet werden.

Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden verlangt werden.

Normale Gebrauchsspuren und eine durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehende Abnutzung gelten nicht als Beschädigung.

11. Reinigung

Soweit beim jeweiligen Mietgegenstand nichts anderes angegeben oder individuell vereinbart wurde, übernimmt SOLINA Event e.U. die übliche Reinigung der Mietgegenstände nach der Rückgabe.

Bei einzelnen Artikeln können unterschiedliche Varianten angeboten werden, beispielsweise eine Vermietung mit oder ohne anschließende Reinigung durch SOLINA Event e.U. Maßgeblich ist die in der verbindlich bestätigten Anfrage gewählte Variante.

Ist eine Rückgabe ohne Reinigung vereinbart, sind die Mietgegenstände in dem hierfür vereinbarten Zustand zurückzugeben.

Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen, insbesondere durch Wachs, Klebstoff, Farbe oder andere schwer entfernbare Rückstände, können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen zusätzlichen Reinigungskosten verrechnet werden, sofern die Verschmutzung vom/von der Mieter:in zu vertreten ist.

12. Sets & Zusammenstellungen

Werden Mietgegenstände als Set angeboten, umfasst die Vermietung die in der jeweiligen Produktbeschreibung, Anfrage oder Auftragsbestätigung angegebenen Bestandteile und Stückzahlen.

Die Mengenangabe in der Mietauswahl bezieht sich auf die Anzahl der ausgewählten Sets und nicht auf die Anzahl der einzelnen Bestandteile innerhalb eines Sets.

Einzelne Bestandteile eines Sets dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung ausgetauscht oder verändert werden.

Bei Rückgabe müssen sämtliche zum Set gehörenden Mietgegenstände vollständig zurückgegeben werden.

13. Vollständigkeit bei Rückgabe

Sämtliche Mietgegenstände einschließlich aller zu einem Set oder Produkt gehörenden Bestandteile sind vollständig zurückzugeben.

Bei der Rückgabe kann SOLINA Event e.U. Anzahl, Vollständigkeit und Zustand der Mietgegenstände kontrollieren.

Fehlende Gegenstände, außergewöhnliche Verschmutzungen oder erkennbare Beschädigungen können dokumentiert und dem/der Mieter:in mitgeteilt werden.

14. Selbstabholung & Rückgabe

Bei vereinbarter Selbstabholung erfolgen Übergabe und Rückgabe am individuell vereinbarten Ort und zu den vereinbarten Zeiten.

Der/die Mieter:in ist bei Selbstabholung für einen geeigneten Transport und eine ausreichende Sicherung der Mietgegenstände verantwortlich.

Die Mietgegenstände sind so zu transportieren, dass vermeidbare Beschädigungen während des Transports verhindert werden.

15. Lieferung durch SOLINA Event

SOLINA Event e.U. bietet derzeit die Lieferung von Mietgegenständen innerhalb des Bezirks Kufstein an, soweit dies im konkreten Fall organisatorisch möglich ist und von SOLINA Event e.U. bestätigt wird.

Für die Lieferung wird derzeit eine Lieferpauschale von 40,00 € verrechnet. Diese wird in der Preisübersicht gesondert ausgewiesen und zur Gesamtsumme hinzugerechnet.

Ob eine Lieferung für den angegebenen Veranstaltungsort möglich ist, wird anhand der angegebenen Postleitzahl und des Veranstaltungsortes geprüft.

Die Auswahl der Option „Lieferung“ im Anfrageformular stellt noch keine verbindliche Zusage einer Lieferung dar. Maßgeblich ist die anschließende Bestätigung durch SOLINA Event e.U.

Der/die Kund:in hat sicherzustellen, dass die angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und eine ordnungsgemäße Übergabe möglich ist.

Eine Abholung der Mietgegenstände nach der Veranstaltung durch SOLINA Event e.U. ist nur Bestandteil der Vereinbarung, wenn diese ausdrücklich bestätigt oder individuell vereinbart wurde.

16. Auf- & Abbau

Auf- und Abbau durch SOLINA Event e.U. sind nur Bestandteil der Vermietung, wenn diese Leistungen ausdrücklich angeboten, bestätigt oder individuell vereinbart wurden.

Der Veranstaltungsort muss zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und für die vereinbarten Arbeiten vorbereitet sein.

Entstehen aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des/der Kund:in zusätzliche, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Aufwendungen oder Wartezeiten, können daraus resultierende angemessene Mehrkosten nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen verrechnet werden.

17. Änderungen einer bestätigten Buchung

Änderungswünsche hinsichtlich Mietgegenständen, Mengen, Veranstaltungsort, Veranstaltungsdatum, Mietzeitraum, Übergabeart oder zusätzlicher Leistungen sind SOLINA Event e.U. möglichst frühzeitig mitzuteilen.

Ob eine Änderung möglich ist, hängt insbesondere von der Verfügbarkeit der Mietgegenstände und den organisatorischen Möglichkeiten ab.

Änderungen können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises, der Lieferkosten oder der Kaution führen.

Über etwaige Mehrkosten wird der/die Kund:in vor Umsetzung der Änderung informiert.

18. Stornierung einer verbindlichen Buchung

Eine Stornierung einer bereits verbindlich abgeschlossenen Buchung ist SOLINA Event e.U. in Textform, insbesondere per E-Mail, mitzuteilen.

Sofern im individuellen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen Vereinbarung keine abweichenden Stornobedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Stornokosten:

  • mehr als 60 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: kostenfrei

  • 60 bis 31 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 25 % des vereinbarten Mietpreises

  • 30 bis 15 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 50 % des vereinbarten Mietpreises

  • 14 bis 8 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 75 % des vereinbarten Mietpreises

  • ab 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum: 100 % des vereinbarten Mietpreises

Maßgeblich ist grundsätzlich der vereinbarte Mietpreis der von der Stornierung betroffenen Mietgegenstände.

Die Kaution wird nicht in die Berechnungsgrundlage der Stornokosten einbezogen.

Noch nicht erbrachte Liefer-, Auf- und Abbauleistungen oder sonstige Zusatzleistungen werden ebenfalls nicht automatisch in die Berechnungsgrundlage der pauschalen Stornokosten einbezogen.

Dem/der Kund:in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SOLINA Event e.U. kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

19. Individuell angefertigte & personalisierte Produkte

Für individuell angefertigte bzw. personalisierte Kaufprodukte, beispielsweise Cake Topper oder personalisierte Hochzeitskerzen, gelten hinsichtlich einer Stornierung gesonderte Regelungen.

Soweit ein personalisiertes Produkt noch nicht angefertigt oder mit der individuellen Anfertigung noch nicht begonnen wurde, wird SOLINA Event e.U. im Fall eines Änderungs- oder Stornierungswunsches prüfen, ob dieser noch berücksichtigt werden kann.

Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Rücktrittsrecht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG ausgeschlossen sein. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Fall.

Zwingende gesetzliche Rechte von Verbraucher:innen bleiben unberührt.

20. Gesetzliches Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen

Bei Verträgen mit Verbraucher:innen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).

Soweit dem/der Verbraucher:in nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht zusteht, wird er/sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über das Bestehen, die Bedingungen, Fristen und die Ausübung dieses Rücktrittsrechts informiert.

Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen vom Rücktrittsrecht bleiben unberührt.

Insbesondere sieht § 18 FAGG unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für individuell angefertigte Waren sowie für bestimmte termin- oder zeitraumgebundene Dienstleistungen vor. Ob eine solche Ausnahme auf einen konkreten Vertrag Anwendung findet, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der jeweils vereinbarten Leistung.

Die in Punkt 18 geregelten vertraglichen Stornobedingungen beschränken ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Rücktrittsrecht nicht.

21. Nichtabholung

Werden verbindlich gebuchte Mietgegenstände zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, obwohl SOLINA Event e.U. zur vertragsgemäßen Übergabe bereit war, führt dies nicht automatisch zur Aufhebung des Mietvertrags.

Bei einer Nichtabholung ohne vorherige wirksame Stornierung können – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte – die für eine Stornierung ab sieben Tagen vor dem Veranstaltungsdatum vorgesehenen Bedingungen entsprechend zur Anwendung kommen.

Der/die Kund:in hat SOLINA Event e.U. bei einer absehbaren Verspätung oder Nichtabholung unverzüglich zu informieren.

22. Vorzeitige Rückgabe

Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt grundsätzlich nicht automatisch zu einer anteiligen Reduktion des vereinbarten Mietpreises, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

23. Eigentum & Weitergabe

Sämtliche Mietgegenstände bleiben Eigentum von SOLINA Event e.U.

Eine Weitervermietung oder entgeltliche Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von SOLINA Event e.U. nicht gestattet.

Die Verwendung der Mietgegenstände durch Gäste, Dienstleister und andere Personen im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung bleibt davon unberührt.

Individuelle Anfertigungen und sonstige Kaufprodukte sind von dieser Regelung ausgenommen.

24. Haftung

SOLINA Event e.U. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen sowie Rechte von Verbraucher:innen bleiben unberührt.

Eine Haftung für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

25. Verbraucherrechte

Bei Verträgen mit Verbraucher:innen gelten ergänzend die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzrechts.

Zwingende gesetzliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Rücktrittsrechte werden durch diese Miet- und Verleihbedingungen nicht eingeschränkt.

26. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.

Bei Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

27. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen sowie Angaben in der jeweiligen Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung oder im angenommenen Angebot gehen diesen allgemeinen Miet- und Verleihbedingungen vor.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Miet- und Verleihbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang davon unberührt.